Wenn der Arbeitnehmer seinen geleasten Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einsetzt, ist eine Leasingsonderzahlung nach einem aktuellen
Urteil des Bundesfinanzhofs mit der Entfernungspauschale abgegolten. Gleiches gilt, wenn der Pkw für Auswärtstätigkeiten verwendet wird und pauschale
Kilometersätze geltend gemacht werden. In welchen Fällen dennoch Gestaltungspotenzial besteht, wird nachfolgend verdeutlicht.
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