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  Autor Anlage EÜR für das Jahr 2006 verpflichtend Datum
  J.Matheis   08.01.2007

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Für das Jahr 2006 ist für jeden steuerpflichtigen Betrieb eine separate Anlage für EÜR (Einnahme-Überschüss-Rechner) abzugeben. Die Höhe der Einhamen muß jedes Jahr neu geprüft werden.

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