Steuerpflichtige können gewisse
Aufwendungen (z.B. Krankheitskosten)
bei der Steuererklärung als außergewöhnliche
Belastungen geltend
machen. Die Kosten wirken sich jedoch
nur dann steuermindernd aus, wenn sie
die im Gesetz festgelegte zumutbare
Belastung übersteigen. Die Höhe der
zumutbaren Belastung hängt dabei u.a.
vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab.
weiterlesen ... |