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  Autor Aufwendungen sind nach den Eigentumsanteilen der Ehegatten aufzuteilen Datum
  J.Matheis   25.02.2010
 

Nutzen Eheleute ein Arbeitszimmer gemeinsam zur Einkünfteerzielung, sind ihnen die Aufwendungen wie Abschreibungen, Schuldzinsen und Energiekosten nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zuzuordnen. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs gilt dies auch für das Miteigentum an Ausstattungsgegenständen
wie Lampen, Ablagetischen, Gardinen oder Regalen.

Bei einem gemeinsam errichteten Gebäude ist grundsätzlich davon auszugehen, dass jeder die Herstellungskosten entsprechend seinem Miteigentumsanteil getragen hat – unabhängig davon, wie viel er an eigenen Mitteln dazu beigesteuert hat. Sind die finanziellen Beiträge unterschiedlich hoch, wendet sowohl zivil- als auch steuerrechtlich der Partner mit dem höheren Aufwand das Mehr seinem Ehegatten mit der Folge zu, dass jeder seinen Anteil selbst getragen hat. Dies gilt auch für Schuldzinsen zu einem gemeinsam aufgenommenen Kredit, sofern das Ehepaar keine besonderen Abmachungen getroffen hat.

Diese Grundsätze überträgt der Bundesfinanzhof jetzt auch auf ein angemietetes Büro, sodass den Ehegatten die anteiligen Mietzinsen und Energiekosten zur Hälfte zuzuordnen sind. Für Mietaufwendungen kann nämlich nichts anderes als für Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Finanzierungsaufwendungen gelten.

Praxishinweis

Aufgrund der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern kann das Urteil negative Folgen haben:

Beispiel: Der Ehemann nutzt ein Arbeitszimmer zeitlich zu 80 %, die Ehefrau zu 20 %. Wenn das Arbeitszimmer nur für den Ehemann den Mittelpunkt der gesamten
betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt, gehen die Kosten der Ehefrau steuerlich ins Leere. Da die Aufteilung nach den Eigentumsanteilen vorzunehmen
ist, kann der Ehemann nur 50 % der Aufwendungen geltend machen. Würde es auf den Nutzungsumfang ankommen, könnte er 80 % absetzen.



 

Joachim Matheis
Vita zum Autor

Joachim Matheis
Als Steueberater fühle ich mich selbst auch als Unternehmer.
Das Ziel einer qualifizierten Steuer- und Unternehmensberatung sollte meiner Meinung nach sein:
Ein gesunder Unternehmer und ein gesundes Unternehmen.

Diesem ganzheitlichen Ansatz folgend sind die Beratungsschwerpunkte:
Gründung, Finanzierung, Planung und Sanierung

Das Steuerbüro Matheis hat sich auf die Branchen Handwerk, Handel,
Pflege und Gesundheit spezialisiert.
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