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  Autor Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke Datum
  J.Matheis   26.02.2010
 

Wird bei der Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch tätig zu werden, muss das Finanzamt, außer in Fällen eines offensichtlichen Missbrauchs, auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke erteilen, so die Aufassung des Bundesfinanzhofs.

Der Anspruch ergibt sich mittelbar aus dem Gesetz, wonach eine Rechnung die Steuernummer des leistenden Unternehmers enthalten muss, damit der Empfänger den Vorsteuerabzug ausüben kann. Die Berechtigung besteht bereits dann, wenn der Antragsteller beabsichtigt, gewerblich oder beruflich tätig werden zu wollen. Die Aufnahme der geplanten Tätigkeit ist nicht erforderlich.



 

Joachim Matheis
Vita zum Autor

Joachim Matheis
Als Steueberater fühle ich mich selbst auch als Unternehmer.
Das Ziel einer qualifizierten Steuer- und Unternehmensberatung sollte meiner Meinung nach sein:
Ein gesunder Unternehmer und ein gesundes Unternehmen.

Diesem ganzheitlichen Ansatz folgend sind die Beratungsschwerpunkte:
Gründung, Finanzierung, Planung und Sanierung

Das Steuerbüro Matheis hat sich auf die Branchen Handwerk, Handel,
Pflege und Gesundheit spezialisiert.
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