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  Autor Grundsteuererlass bei Mietausfällen in 2009: Die Antragsfrist endet am 31.3.2010! Datum
  J.Matheis   24.02.2010

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Bei Mietausfällen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf teilweisen Erlass der Grundsteuer zu stellen. Diesem wird jedoch nur dann stattgegeben, wenn eine wesentliche Ertragsminderung vorliegt, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat.

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