Nutzen Eheleute ein Arbeitszimmer gemeinsam zur Einkünfteerzielung, sind ihnen die Aufwendungen wie Abschreibungen, Schuldzinsen und Energiekosten nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zuzuordnen. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs gilt dies auch für das Miteigentum an Ausstattungsgegenständen
wie Lampen, Ablagetischen, Gardinen oder Regalen.
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