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  >> Steuer       >>> Besteuerung von Erbschaft und Schenkung
  Autor Vermögensverwertung des Erblassers unterliegt der Umsatzsteuer Datum
  J.Matheis   23.07.2010
 

In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass durch die Verwertung der Unternehmensgegenstände des Erblassers bei den Erben auch ohne eigenunternehmerische Betätigung Umsatzsteuer anfällt.

In dem Streitfall veräußerten die Erben einen Pkw, den der Erblasser seinem Unternehmen zugeordnet und für den er den Vorsteuerabzug geltend gemacht hatte. Die Erben führten das Unternehmen des Erblassers nicht fort und gingen daher von einer nicht umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung aus.

Dem widersprach der Bundesfinanzhof und würdigte den Verkauf als umsatzsteuer pflichtige Liquidationsbesteuerung. Hinsichtlich der vom Erblasser noch nicht abgewickelten umsatzsteuerlichen Rechts positionen ist ein Erbe nämlich wegen der Gesamtrechtsnachfolge als Unternehmer anzusehen.

Änderung der bisherigen Rechtsauffassung

Das Urteil ist insbesondere deswegen von Interesse, da es der bisherigen Ansicht der Finanzverwaltung widerspricht. Führen die Erben das Unternehmen des Erblassers nicht fort, ging die Finanzverwaltung nämlich bislang davon aus, dass es weder beim Erblasser noch bei den Erben zur umsatzsteuerlichen Schlussbe steuerung des Unternehmensvermögens kommt.



 

Joachim Matheis
Vita zum Autor

Joachim Matheis
Als Steueberater fühle ich mich selbst auch als Unternehmer.
Das Ziel einer qualifizierten Steuer- und Unternehmensberatung sollte meiner Meinung nach sein:
Ein gesunder Unternehmer und ein gesundes Unternehmen.

Diesem ganzheitlichen Ansatz folgend sind die Beratungsschwerpunkte:
Gründung, Finanzierung, Planung und Sanierung

Das Steuerbüro Matheis hat sich auf die Branchen Handwerk, Handel,
Pflege und Gesundheit spezialisiert.
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